Steuertipp

Lieber eine Stunde über Geld nachdenken, als eine Stunde für Geld arbeiten. (J. D. Rockefeller)

Steuertipps und Anschaffungsberatung

  • Steuertipp Hardware

    Seit dem 01.01.2008 sind in Deutschland neue Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter in Kraft getreten. Wirtschaftsgüter dürfen künftig bis zum Preis von 150 Euro netto sofort in voller Höhe abgeschrieben werden (bisherige Grenze: 410 Euro netto). Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis von über 150 Euro bis 1.000 Euro netto sind demnach als Sammelposten zu buchen und müssen zwingend über 5 Jahre abgeschrieben werden. Dies bedeutet für viele Güter, die bisher über 3 Jahre abgeschrieben wurden, z.B. Computer und Drucker, eine Verschlechterung um 2 Jahre.

    Wenn Sie also den Einkauf von Hardware planen, sollten Sie diese Änderungen berücksichtigen, gegebenenfalls macht es betriebswirtschaftlich durchaus Sinn ein Gerät unterhalb der Schwellenwerte durch Aufrüstung mit einer größeren Festplatte oder zusätzlichem Arbeitsspeicher aufzuwerten oder ein geringfügig teureres Gerät (über 1.000 Euro) zu wählen.

    Wir beraten Sie gerne, auch unser Steuerberater kann Ihnen gern weiter Kalkulationen und Steuertipps aufzeigen.

 

  • Beratung mit Vertrauen

    Verlassen Sie sich darauf – wir beraten fair! Wir helfen, egal welches Computerproblem.
    Es gibt keine dummen Fragen. Wir sind für Sie da!